Noch viel zu wenig bekannt: Abschiebehaft in Strafgefängnissen
Beitrag 2: 40 Jahre Rechtshilfe München Noch viel zu wenig bekannt: Abschiebehaft in Strafgefängnissen Abschiebungen wurden europaweit erstmals 2008 geregelt („Abschiebungsrichtlinie“). Haft darf grundsätzlich nur angeordnet werden, wenn Fluchtgefahr besteht. Auch ein Trennungsgebot ist festgelegt: abgelehnte Asylbewerber*innen dürfen nicht in normalen Strafgefängnissen inhaftiert werden. Die bisherige Praxis in Deutschland: Abschiebungshaft von abgelehnten Asylbewerber*innen […]